Teilnahme­bedingungen Südliches Rheinland

Städte und Landkreise des südlichen Rheinlands:

Stadt Bonn (linksrheinisch)
Stadt Bonn (rechtsrheinisch)
Rhein-Sieg-Kreis (linksrheinisch)
Rhein-Sieg-Kreis (rechtsrheinisch)
Stadt Köln (linksrheinisch)
Stadt Köln (rechtsrheinisch)
Rhein-Erft-Kreis
Stadt Leverkusen
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Landkreis Düren
StädteRegion Aachen
Altenkirchen/Westerwald und Westerwaldkreis
Kreis Neuwied
Kreis Ahrweiler
Kreis Euskirchen

 

Bitte beachten Sie:

Im Mittelpunkt der „Offenen Gartenpforte” steht die Präsentation und Öffnung von privaten Gärten. Die Teilnahmevoraussetzung für gewerbliche Anbieter*inne ist, dass „der Privatgarten im Vordergrund stehen muss”. Das Organisationsteam behält sich  vor, die Gärten vor Ort zu überprüfen. Wenn sie nicht der gärtnerischen Qualität entsprechen und z.B. nur als Verkaufsausstellungsfläche missbraucht werden, können diese Gärten von der Aktion ausgeschlossen werden.

Die Teilnahme an der Offenen Gartenpforte ist für die oben aufgeführten Städte und Landkreise (Bereich Südliches Rheinland) kostenlos.

Von den Gartenbesucher*innen dürfen keine Eintrittsgelder erhoben werden.

Die Organisator*innen der „Offenen Gartenpforte” übernehmen keine Haftung gegenüber Gartenbesitzer*innen und Besucher*innen!

Die teilnehmenden Gärten werden auf dieser Website vorgestellt.

Hierfür ist zu beachten:

Sie können max. 3 aussagekräftige Fotos Ihres Gartens zusenden.

Wichtige Hinweise zu Ihren Fotos:

  • Bitte garantieren Sie ausdrücklich, dass Sie Urheber*in dieser Fotos sind.
  • Es dürfen auf den Bildern keine Personen abgebildet sein, da ansonsten noch eine Einwilligung von den betreffenden Personen eingeholt werden müsste!
  • Es werden nur aussagekräftige Fotos des Gartens veröffentlicht (keine Einzelpflanzen!). Es können max. 3 Fotos eingereicht werden – Dateigröße ca. 2 MB je Bild, bitte jpg oder png. Falls möglich bitte im Querformat, da es sich für die Website besser eignet.
  • Mit Übergabe Ihrer Fotos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Fotos im Internet (auf www.offene-gartenpforte-rheinland.de in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form von Dritten, an die die Bilder zwecks Veröffentlichung weitergereicht werden, räumlich und zeitlich uneingeschränkt, weltweit verwendet, ausgestellt und veröffentlicht werden dürfen, dies insbesondere in Form der Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung. Sie akzeptieren, dass Dritte, an die die Bilder zwecks Veröffentlichung weitergereicht werden, die Bilder mit anderen Bildern, Text, Grafiken, Film, Audio und visuellen Medien kombinieren, zuschneiden und verändern dürfen. Sie verzichten auf das Recht der Urheberbenennung und erhalten keinerlei Vergütung bei jedweder von dieser Nutzungserklärung erfassten Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten.

Außerdem möchten die Organisatoren auf einige organisatorische Notwendigkeiten hinweisen:

  • Eine Öffnungszeit von 4 Stunden sollte nicht unterschritten werden. Bei Gartenbesucher*innen am beliebtesten ist der Zeitraum von 12 bis 16 Uhr. Längere Öffnungszeiten sind selbstverständlich möglich.
  • Damit die teilnehmenden Gartenfreunde auch selbst auf Entdeckungstour gehen können, sind sie nicht verpflichtet, an allen vier Wochenenden zu öffnen. Zwei Aktionstage sollten aus organisatorischen Gründen allerdings angeboten werden.
  • Aufgrund einiger Rückmeldungen von Gartenbesucher*innen wird noch einmal der Hinweis gegeben, dass bei dieser Aktion der Garten im Vordergrund stehen muss.
  • Eintrittsgelder dürfen nicht erhoben werden.
  • Die Organisator*inneen der Aktion „Offene Gartenpforte Rheinland“ übernehmen keine Haftung gegenüber Gartenbesitzerinnen und -besitzern oder Besucherinnen und Besuchern.